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Salzburger Wohnbauförderung
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Freifinanzierter Kauf

Finanzierung über die Salzburger Wohnbauförderung

Durch die Bereitstellung von Landesmitteln zur Schaffung von Wohnraum, ermöglicht das Bundesland Salzburg jedermann, unter Zugrundlegung bestimmter Vorraussetzungen, sich den Traum von den „Eigenen 4 Wänden“ zu erfüllen.

» Rechtliche Grundlagen
» Wer kann gefördert werden
» Einkommensgrenzen
» Förderbare Nutzflächen
» Mindesteigenmittel
» Annuitätenzuschuss
» Finanzierung ohne Wohnbauförderung


Rechtliche Grundlagen

Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 1990 (S.WFG 1990) vom 24. Oktober 1990, LGBI 1/1991 in der Fassung Wohnbauförderungsgesetz-Novelle 1999 LGBI 17/1999.

Wer kann gefördert werden

Österreichischen Staatsbürger oder diesen gleichgestellten Personen die volljährig sind. Der Hauptwohnsitz muss seit mindestens 2 Jahren im Bundesland Salzburg sein. Die geförderte Wohnung muss zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses dienen und regelmäßig bewohnt werden.

Einkommensgrenzen

Das Familien-Jahreseinkommen (netto) darf nicht höher sein als:

Familienmitglieder Jahreseinkommen
1 Person € 23.280,--
2 Personen € 35.400,--
3 Personen und Alleinerzieher mit Kind € 39.600,--
4 Personen und wachsende Familie € 44.160,--
5 Personen € 46.440,--


Förderbare Nutzflächen

Um eine Förderung in anspruch nehmen zu können, muss die Wohnnutzfläche mindestens 30 m² betragen und darf 150 m² nicht überschreiten.

Anzahl der Personen Förderbare Nutzfläche
1 Person 55 m²
2 Personen 65 m²
3 Personen (od. 1 Person + Kind) 80 m²
4 Personen (od. wachsende Familie) 90 m²
für jede weitere nahestehende Person +10 m²

Höhe der Förderung
Stadt Salzburg je m² förderbare Nutzfläche € 2.000,-
Alle anderen Gemeinden je m² förderbare Nutzfläche € 1.750,-


Mindesteigenmittel

Für wachsende Familien oder für Alleinerzieher mit zumindest einem Kind und für kinderreiche Familien
10%
Für wachsende Familien ohne Kinder und für nichtwachsende Familien mit 2 Kindern
15%
Ansonsten 25%


Annuitätenzuschuss

Die Höhe des Annuitätenzuschusses ist abhängig von der Belastung aus der Rückzahlung des Hypothekendarlehens, der Familiengröße und dem Einkommen.



Finanzierung ohne Wohnbauförderung

Für nicht förderbare Kaufinteressenten besteht natürlich die Möglichkeit des freifinanzierten Erwerbs.
Nähere Informationen erhalten Sie direkt bei Firma Bachmayer Wohnen Bauträger GmbH.

Info unter info@bachmayer.at