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Finanzierung über die Salzburger WohnbauförderungDurch die Bereitstellung von Landesmitteln zur Schaffung von Wohnraum, ermöglicht das Bundesland Salzburg jedermann, unter Zugrundlegung bestimmter Vorraussetzungen, sich den Traum von den „Eigenen 4 Wänden“ zu erfüllen.
Rechtliche GrundlagenSalzburger Wohnbauförderungsgesetz 1990 (S.WFG 1990) vom 24. Oktober 1990, LGBI 1/1991 in der Fassung Wohnbauförderungsgesetz-Novelle 1999 LGBI 17/1999. Wer kann gefördert werdenÖsterreichischen Staatsbürger oder diesen gleichgestellten Personen die volljährig sind. Der Hauptwohnsitz muss seit mindestens 2 Jahren im Bundesland Salzburg sein. Die geförderte Wohnung muss zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses dienen und regelmäßig bewohnt werden. EinkommensgrenzenDas Familien-Jahreseinkommen (netto) darf nicht höher sein als:
Förderbare NutzflächenUm eine Förderung in anspruch nehmen zu können, muss die Wohnnutzfläche mindestens 30 m² betragen und darf 150 m² nicht überschreiten.
Mindesteigenmittel
AnnuitätenzuschussDie Höhe des Annuitätenzuschusses ist abhängig von der Belastung aus der Rückzahlung des Hypothekendarlehens, der Familiengröße und dem Einkommen. Finanzierung ohne WohnbauförderungFür nicht förderbare Kaufinteressenten besteht natürlich die Möglichkeit des freifinanzierten Erwerbs. Info unter info@bachmayer.at |
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